Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Landesfinanzkasse Daun
In der Landesfinanzkasse werden sämtliche Zahlungen oder Erstattungen von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen (z.B. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge) gebucht.
Eine zentrale Aufgabe der Landesfinanzkasse besteht in der Dokumentation des Zahlungsverkehrs zwischen Ihnen – den in Rheinland-Pfalz steuerpflichtigen Bürgerinnen, Bürger bzw. Unternehmen – und den rheinland-pfälzischen Finanzämtern.
Sie erleichtern uns die richtige und schnelle Zuordnung Ihrer Zahlung, wenn Sie bei Überweisungen die Steuernummer und den Verwendungszweck (z.B. Steuernummer 99/999/99999 Einkommensteuer 2019) angeben.
Am einfachsten für Sie und uns ist es, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Dadurch können Sie keine Frist mehr versäumen und riskieren auch keine Säumniszuschläge. Sie ersparen sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist jederzeit widerruflich und völlig risikofrei.
Dank Ihrer Angaben im Verwendungszweck bzw. Ihrer Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können rund 85 % Ihrer Einzahlungen maschinell zugeordnet und gebucht werden. Trotzdem verbleibt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesfinanzkasse ein täglicher Arbeitsanfall von durchschnittlich rund 17.500 personell zu fertigender Buchungsanweisungen.
Wenn Sie Fragen zum Abrechnungsteil Ihres Steuerbescheides oder zu Buchungen haben, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der telefonischen Auskunft der Landesfinanzkasse die richtigen Ansprechpartner und helfen gerne weiter. Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier .
Bei Fragen zur Festsetzung der Steuer setzen Sie sich bitte mit Ihrem Festsetzungs-Finanzamt in Verbindung.