Häufig gestellte Fragen und Antworten
Frage: Gebe ich dem Finanzamt mit meiner Erklärung umfassenden Zugriff auf mein Konto?
Antwort: Nein, die Landesfinanzkasse Daun darf nur den aktuell fälligen Betrag im Rahmen der erteilten Einzugsermächtigung abrufen.
Frage: Wie erfahre ich von einer Abbuchung?
Antwort: Die eingezogenen Beträge werden Ihnen direkt im Kontoauszug oder mit besonderem Lastschriftbeleg, aufgelistet nach Steuernummer, Abgabeart, Zeitraum und Betrag erläutert.
Frage: Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?
Antwort: Bitte teilen Sie eine Änderung Ihrer Bankverbindung Ihrem Festsetzungs-Finanzamt umgehend schriftlich mit. Weiterhin ist zwingend eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen. Die termingerechte Entrichtung Ihrer Steuern ist ansonsten nicht mehr gewährleistet, wodurch Ihnen (vermeidbare) Kosten entstehen können.
Frage: Was ist, wenn sich nach einer Abbuchung die Steuer vermindert?
Antwort: Überzahlte Beträge werden Ihnen von der Landesfinanzkasse Daun zurückgezahlt.