Wir über uns

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Hinweise zum Lastschrifteinzugsverfahren

Die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahren
Mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie keine Frist mehr versäumen und riskieren auch keine Säumniszuschläge. Sie ersparen sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist jederzeit widerruflich und völlig risikofrei. Außerdem tragen Sie dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.

So können Sie mitmachen
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Festsetzungs-Finanzamt. Verwenden Sie dazu unsere Vordrucke. Sie enthalten alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben. Die Vordrucke können Sie hier herunterladen.

 - Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift.
Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck bitte rechtzeitig, das heißt vor Fälligkeit der Steuerbeträge bei Ihrem Finanzamt ein.

Bitte beachten Sie:
Eine Teilnahmeerklärung gilt nur für eine bestimmte Steuernummer. Wenn Sie also mehrere Steuernummern haben, müssen Sie gegebenenfalls auch mehrere Teilnahmeerklärungen abgeben.

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